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Bei Rot geblitzt, innerhalb Probezeit ?
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| Bloodflower |
ja das war son doppelblitzer direkt nach einander...
aber wenns hart auf hart kommt, allein durch foto können die mir doch nicht nachweisen das ich am steuer saß wenn das auto komplett auf jemand anders zugelassen ist etc?
zur not mach ich mir glatze, das mit wohl 350 lappen wert... :rolleyes: |
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| Overseas |
1. zweimal geblitzt
Die haben dich nicht 2x geblitzt, sondern einmal. D.h. geblitzt hat es schon 2x, das wird gemacht um die Position des Wagens festzustellen, denn es kann ja sein, daß jemand nur ganz langsam über die Linie gerollt ist und dadurch den Blitzer ausgelöst hat, dann aber nicht in den Kreuzungsbereich einfährt. Dann ist es kein echter Rot-Verstoß. Durch die 2 Bilder können die dann sehen ob der Wagen sich vorwärtsbewegt hat.
2. Identifizierung
Da der Wagen auf Deine Eltern (Vater oder Mutter? Vater wär besser) zugelassen ist, kommt da erstmal eine Anhörung oder wohl gleich der Bußgeldbescheid (weiß nicht genau weil bei mir geht das ja immer über die Firma) an den Halter.
Wenn gleich Bußgeldbescheid, dann gibts 2 Möglichkeiten:
a. gleich alles bezahlen und damit die Sache auf die Kappe von Vater/Mutter nehmen. Das bedeutet auch Punkte und wohl Führerschein abgeben für V/M. Unangenehm, aber weniger Stress als das mit der Probezeit. Das Geld für die Strafe wirst Du ihnen aber sicher abdrücken müssen....
b. Einspruch einlegen, sagen V/M sei nicht gefahren (was ja stimmt), sondern jemand, zu dessen Gunsten V/M zur Aussageverweigerung nach § 52 StPO berechtigt ist (was auch stimmt). Dann abwarten, die werden dann evtl mit dem Foto vorbeikommen oder so, jedenfalls irgendwie ermitteln. Gewisse Chancen bestehen aber.
Wenn erstmal ne Anhörung kommt, gibts auch 2 Möglichkeiten:
i. entweder einfach alles zugeben (also Dein Vater/Mutter), also auf die Kappe von V/M nehmen; es kommt daraufhin dann irgendwann ein Bußgeldbescheid, damit dann wie oben zu a. verfahren. Könnte allenfalls schwierig werden, wenn Halter Deine Mutter ist und auf dem Bild eindeutig ein Typ zu erkennen ist und sich jemand auf der Behörde die Mühe macht, das Bild mal anzuschauen.
ii. Angeben Halter (also V/N) sei nicht gefahren, sondern jemand zu dessen gunsten Aussageverweigerungsrecht nach § 52 StPO besteht (also wie oben b.). Dann hoffen. |
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| Reaktor |
| quote: | Originally posted by Bloodflower
ja das war son doppelblitzer direkt nach einander...
aber wenns hart auf hart kommt, allein durch foto können die mir doch nicht nachweisen das ich am steuer saß wenn das auto komplett auf jemand anders zugelassen ist etc?
zur not mach ich mir glatze, das mit wohl 350 lappen wert... :rolleyes: |
Deine Eltern müssen da mitspielen auf jedenfall, die müssen glaube ich innerhalb von 3 oder 6 Monaten den "Übeltäter" finden, ansonsten verfällt die ganze Sache !!! ;) |
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| Overseas |
| quote: | Originally posted by Reaktor
Deine Eltern müssen da mitspielen auf jedenfall, die müssen glaube ich innerhalb von 3 oder 6 Monaten den "Übeltäter" finden, ansonsten verfällt die ganze Sache !!! ;) |
Apropos mitspielen: anstatt zu sagen, es sei jemand gefahren zu dessen gunsten Aussageverweigerungsrecht besteh, können sie natürlich auch sagen, sie wüßten überhaupt nicht wer gefahren ist. Nur wie glaubhaft ist das? Dann denken die Bullen sich eh ihren Teil, führt also auch nicht viel weiter.
Sicherheitshalber: Anwalt fragen wenn Bußgeldbescheid/Anhörung da ist. Eins von den beiden kommt auf jeden fall, und zwar an den Halter. |
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| Bloodflower |
ich seh schon... ich werd direkt mal morgen unsern anwalt anrufen.
muss ich ihm halt wieder n bierchen austun, dafür aber gern diesmal.
danke aber schonmal an euch beide, besonderns an andi für die schreib mühen um die uhr :eyespop: :nervous: ;) :) :p |
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